Icelandair Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck
Diese Beförderungsbedingungen regeln die Beziehung zwischen Fluggast und Fluggesellschaft hinsichtlich der Beförderung per Flugzeug gemäß einem Ticket, auf dem der Kenncode für den jeweiligen Flug bzw. den jeweiligen Flugabschnitt angegeben ist. Die Rechte und Pflichten des Fluggastes gegenüber der Fluggesellschaft und umgekehrt werden in diesen Beförderungsbedingungen dargelegt. Wir – Icelandair ehf- empfehlen Fluggästen, die Beförderungsbedingungen sorgfältig durchzulesen, da in ihnen verschiedene Beschränkungen aufgeführt werden. Dies betrifft beispielsweise Haftungsbeschränkungen der Fluggesellschaft bei Schäden oder Verzögerungen, die Auswirkungen auf den Fluggast und/oder dessen Gepäck haben. Bei einem Inlandsflug gelten die Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes zur Haftungsbeschränkung. Entsprechen unsere Haftungsbeschränkungen nicht den Anforderungen des Fluggastes, wird der Abschluss einer persönlichen Reiseversicherung empfohlen.
Beachten Sie, dass in diesen Beförderungsbedingungen die nachstehenden Begriffe definiert werden wie folgt:
„Wir“ bezeichnet Icelandair ehf
„Sie“ bezeichnet alle Personen, die aufgrund eines Flugscheines befördert werden.
„VEREINBARTE ZWISCHENLANDEORTE“ sind solche Orte, ausgenommen Abflugs- und Bestimmungsort, die in Ihrem Ticket oder in unseren Flugplänen als planmäßige Landeorte auf Ihrem Reiseweg vermerkt sind.
„BEVOLLMÄCHTIGTER AGENT“ ist ein Verkaufsagent, den wir eingesetzt haben, um in unserer Vertretung Beförderungen auf unseren Flügen an Fluggäste zu verkaufen.
„GEPÄCK“ sind Ihre persönlichen Sachen, die Sie auf Ihrem Flug mit sich führen. Soweit nichts anderes bestimmt wird, umfasst dieser Begriff sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr nicht aufgegebenes Gepäck.
„GEPÄCKSCHEIN“ ist der Abschnitt des Tickets, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.
„GEPÄCKIDENTIFIZIERUNGSMARKE“ ist ein Dokument, das wir Ihnen ausschließlich zur Identifizierung der von Ihnen aufgegebenen Gepäckstücke ausstellen.
„FLUGGESELLSCHAFT“ umfasst die das Ticket ausstellende Fluggesellschaft sowie alle Fluggesellschaften, die Sie und/oder Ihr Gepäck gemäß diesen Beförderungsbedingungen transportieren bzw. sich hierzu verpflichten.
„REGELUNGEN DER FLUGGESELLSCHAFT“ bezeichnet alle Regelungen mit Ausnahme dieser Beförderungsbedingungen, die von uns veröffentlicht werden, ab dem Datum der Ticketausstellung gültig sind, die Beförderung von Fluggästen und/oder Gepäck regeln und alle jeweils geltenden Tarife enthalten.
„AUFGEGEBENES GEPÄCK“ bezeichnet das Gepäck, das wir in Verwahrung nehmen und für das wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.
“EINCHECKZEIT” bezeichnet für einen bestimmten Flughafen den von uns festgelegten Zeitpunkt, bis zu dem Sie vollständig eingecheckt sein und, sofern zutreffend, Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.
„ANSCHLUSSTICKET“ ist ein in Verbindung mit einem anderen Ticket an Sie ausgestelltes Ticket, wobei beide Tickets zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag bilden.
„ABKOMMEN“ bezeichnet, je nachdem, welches der nachfolgenden Regelungswerke auf die Beförderung anwendbar ist:
das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (im folgenden Warschauer Abkommen genannt),
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955,
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nummer 1 von Montreal (1975),
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nummer 2 von Montreal (1975),
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nummer 4 von Montreal (1975),
das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet am 28. Mai 1999 in Montreal (im Folgenden bezeichnet als Montrealer Übereinkommen).
Das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961).
„COUPON“ ist ein elektronischer Flug-Coupon oder in Papierform ein elektronisches Ticket, aus unserem Computer-Datenbestand/Reservierungssystem, der/das jeweils den darin benannten Fluggast berechtigt, auf dem darin genau bezeichneten Flug zu reisen.
„SCHADEN“ umfasst Tod und/oder Verletzung eines Fluggastes, Verzögerung, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder sonstige Schäden jedweder Natur, die durch die oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder durch andere von uns ausgeführte Leistungen entstanden sind.
„TAGE“ bezeichnet Kalendertage und umfasst alle sieben Tage der Woche. Beim Versand von Mitteilungen rechnen wir den Tag der Absendung der Mitteilung nicht mit. Bei Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Tickets rechnen wir den Tag der Ausstellung des Tickets oder den Abflugtag nicht mit.
„ELEKTRONISCHER COUPON“ ist ein elektronischer Flug-Coupon oder ein anderes Dokument von Wert aus unserer Datenbank/unserem Reservierungssystem.
„ELEKTRONISCHES TICKET“ ist ein mit Reiseroute und Quittung (Itinerary/Receipt) bezeichnetes Dokument, elektronische Coupons und, sofern vorhanden, ein Abfertigungsdokument, das wir an Sie ausgestellt haben bzw. in unserem Auftrag an Sie ausgestellt wurde.
„FLUG-COUPON“ ist der Abschnitt Ihres Tickets, der den Vermerk „Good for Passage“ (Berechtigung zur Beförderung) trägt. Im Falle eines elektronischen Tickets bezeichnet dies den elektronischen Coupon. Der Flug-Coupon gibt den Abflugs- und Bestimmungsort an, zwischen denen Sie zur Beförderung berechtigt sind.
„REISEROUTE UND QUITTUNG (ITINERARY/RECEIPT)“ bezeichnet das Dokument oder die Dokumente, das/die Teil des Fluggast-Tickets ist/sind und den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und Mitteilungen enthält/enthalten. Dieses Dokument verbleibt bei Ihnen und ist während der gesamten Reise mitzuführen.
„FLUGGAST“ bezeichnet jede Person, ausgenommen Mitglieder der Flugzeugbesatzung, die mit Zustimmung der Fluggesellschaft in einem Flugzeug befördert wird oder befördert werden soll.
„FLUGGAST-COUPON“ oder „FLUGGAST-QUITTUNG“ ist der Abschnitt des von uns oder in unserem Auftrag an Sie ausgestellten Tickets, der als solche/r bezeichnet wird und der von Ihnen einbehalten werden muss.
„SZR“ bezeichnet das Sonderziehungsrecht (Special Drawing Right, SDR), eine zusammengesetzte Währungseinheit, die vom Internationalen Währungsfonds als offizielle Währung verwendet wird.
„ZWISCHENSTOPP“ ist die flugplanmäßige Landung während Ihrer Reise an einem Ort zwischen dem Abflugs- und Bestimmungsort für einen Zeitraum von mindestens vierundzwanzig (24) Stunden.
„TARIF“ bezeichnet die veröffentlichten Flugpreise, Zuschläge und/oder die damit zusammenhängenden Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die, sofern erforderlich, bei den zuständigen Behörden hinterlegt worden sind.
„TICKET“ ist entweder die von uns oder in unserem Auftrag an Sie ausgestellte Urkunde, die als „Passenger Ticket and Baggage Check“ (Flugschein und Gepäckschein) gekennzeichnet ist, oder ein elektronisches Ticket. Das Ticket umfasst die Vertragsbedingungen sowie die darin enthaltenen Mitteilungen und Coupons.
„NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK“ ist Gepäck mit Ausnahme Ihres aufgegebenen Gepäcks.
2.1.1 Unter Vorbehalt der Bestimmungen in den Artikeln 2.2 bis 2.5 gelten die vorliegenden Beförderungsbedingungen für alle Beförderungen von Fluggästen und Gepäck per Flugzeug, die von uns gegen Entgelt vorgenommen werden.
2.1.2 Diese Bedingungen finden auch auf solche Beförderungen Anwendung, die unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Preis vorgenommen werden, sofern nichts Gegenteiliges in unseren Regelungen oder den relevanten Verträgen, Pässen oder Tickets vorgesehen ist.
Wird die Beförderung gemäß einem Chartervertrag durchgeführt, gelten diese Beförderungsbedingungen nur in dem Umfang, in dem sie durch Verweis oder auf sonstige Art Bestandteil des Chartervertrags oder des Tickets sind.
2.3.1 Für einige unserer Flüge haben wir Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften getroffen, die als „Codeshares“ bezeichnet werden. Dies bedeutet, dass selbst dann, wenn Sie bei uns reserviert haben und im Besitz eines Tickets sind, auf dem unser Name oder Kenncode vermerkt ist, eine andere Fluggesellschaft den Flug ausführen kann.
2.3.2 Einige unserer Flüge werden im Rahmen einer Vereinbarung von anderen Fluggesellschaften durchgeführt, die Flugzeuge in unserem Namen, mit unserem Design und mit unserem Flugliniencode betreiben (eine solche Vereinbarung wird als „Wet Lease“ bezeichnet). Wenn es sich bei Ihrem Flug um einen solchen Wet Lease Flug handelt, werden Sie zum Zeitpunkt der Buchung darüber informiert (sofern bekannt). Diese Beförderungsbedingungen gelten für Ihren Flug.
Diese Beförderungsbedingungen gelten insoweit, als dass sie nicht im Widerspruch zu unseren Tarifen oder geltenden Gesetzen stehen, auf deren Durchsetzung die Vertragsparteien nicht einvernehmlich verzichten können. In einem solchen Fall gehen die Tarife oder Gesetze vor.
Wenn eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen gemäß geltenden Gesetzen ungültig ist, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
3.1.1 The ticket constitutes conclusive evidence of the Contract of Carriage between the Carrier and the passenger named in the ticket. The Carrier will provide carriage only to the passenger named in the ticket, and the passenger may be required to produce appropriate identification.
3.1.2 The ticket is not transferable.
3.1.3 Some tickets are sold at discounted fares, which may be partially or completely non-refundable. The passenger should choose the fare best suited to his/hers needs. The passenger may also wish to ensure that he/she has appropriate insurance to cover instances where the ticket has to be cancelled.
3.1.4 The ticket is and remains at all times the property of the issuing Carrier.
3.1.5 Except in the case of an Electronic ticket, the passenger shall not be entitled to be carried on a flight unless presenting a valid ticket containing the Flight Coupon for that flight and all other unused flight coupons and the passenger coupon. In addition, the passenger shall not be entitled to be carried if the ticket presented is mutilated or if it has been altered otherwise than by the Carrier or authorized agent. In the case of an Electronic ticket, the passenger shall not be entitled to be carried on a flight unless providing positive identification and a valid Electronic ticket has been duly issued in the passenger’s name.
3.1.6(a) In case of loss or mutilation of a ticket (or part of it) by the passenger or non-presentation of a ticket containing the passenger coupon and all unused flight coupons, upon the passengers request, and if the Carrier has issued the said ticket, the Carrier will replace such ticket (or part of it) by issuing a new ticket, provided there is evidence, readily ascertainable at the time, that a ticket valid for the flight(s) in question was duly issued and the passenger signs an agreement to reimburse the Carrier for any costs and losses, up to the value of the original ticket, which are necessarily and reasonably incurred by the Carrier for misuse of the ticket. The Carrier will not claim reimbursement from the passenger for any such losses which result from the Carriers own negligence. A reasonable administration fee for this service may be charged, unless the loss or mutilation was due to negligence on the Carrier’s side or from one of its authorized agents.
3.1.6(b) Where such evidence is not available or the passenger does not sign such an agreement, the Carrier may require a payment up to the full ticket price for a replacement ticket, subject to refund if and when the Carrier is satisfied that the lost or mutilated ticket has not been used before the expiry of its validity. If, upon finding the original ticket before the expiry of its validity, the passenger shall surrender it to the Carrier, the foregoing refund will be processed at that time.
3.1.7 A ticket is valuable and the passenger should take appropriate measures to safeguard it and ensure it is not lost or stolen.
3.2.1 Except as otherwise provided in the ticket, in these Conditions of Carriage, or in applicable tariffs, (which may limit the validity of a ticket, in which case the limitation will be shown on the ticket), a ticket is valid for:
3.2.1.1 (a) One year from the date of issue; or
3.2.1.1 (b) Subject to the first travel date occurring within one year from the date of issue, ticket is valid for one year from the first travel date.
3.2.2 If after having commenced the journey, the passenger is prevented from travelling within the period of validity of the ticket by reason of illness, Carrier may extend the period of validity of the ticket until the date when the passenger become fit to travel or until first flight after such date, from the point where the journey is resumed on which space is available in the class of service for which the fare has been paid. Such illness must be attested by a medical certificate. When the flight coupons remaining in the ticket, or in the case of an Electronic ticket, the Electronic coupon, involve one or more stopovers, the validity of such ticket may be extended for not more than three months from the date shown on such certificate. If the passenger is holding a special fare ticket, the time limit for extension is maximum 7 days, unless prohibited according to the rules applying to the fare paid. In such circumstances, Carrier will similarly extend the period of validity of tickets of other immediate family members accompanying the passenger.
3.2.3 In the event of death of a passenger en route, the tickets of persons accompanying the passenger may be modified by waiving the minimum stay or extending the validity. In the event of a death in the immediate family of a passenger who has commenced travel, the validity of the passenger’s tickets and those of his or her immediate family who are accompanying the passenger may likewise be modified. Any such modification shall be made upon receipt of a valid death certificate and any such extension of validity shall not be for a period longer than forty-five (45) days from the date of the death.
3.3.1 The ticket that has been purchased by the passenger is valid only for the transportation as shown on the ticket, from the place of departure via any agreed stopping places to the final destination. The fare paid is based upon Carrier’s tariff and is for the transportation as shown on the ticket. It forms an essential part of the contract between the passenger and the Carrier. The ticket will not be honored and will lose its validity if all the coupons are not used in the sequence provided in the ticket.
3.3.2 Should the passenger wish to change any aspect of the transportation, including but not limited to changes of tickets from a round trip fare to a one-way fare, they must contact the Carrier's service center phone number no less than three hours before the scheduled time of departure of the first flight in the ticket. The fare for the new transportation will be calculated according to fare rules and the passenger will be given the option of accepting the new price or maintaining the original transportation as ticketed.
3.3.3 Each flight coupon contained in the passenger’s ticket will be accepted for transportation in the class of service on the date and flight for which space has been reserved.
3.3.4 Please be advised that in the event the passenger does not show up for any flight without advising the Carrier in advance, the Carrier will cancel the return and/or onward reservations. For fully refundable fares and/or fares that are exempt from change fees a No-show fee may be charged for revalidating and/or refunding a ticket that has previously been cancelled following this rule.
The Carriers name may be abbreviated to two letter Airline Designator Code, or otherwise, in the ticket. The address shall be deemed to be the airport of departure shown opposite the first abbreviation of the Carriers name in the “Carrier” box in the ticket, or in the case of an electronic ticket, as indicated for the first flight segment in the Itinerary/Receipt.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten die Flugpreise ausschließlich für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort bis zum Flughafen am Bestimmungsort. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, schließen die Flugpreise keine bodengebundenen Beförderungsleistungen zwischen zwei Flughäfen oder zwischen Flughäfen und Stadtterminals ein. Der Flugpreis wird gemäß den am Tag der Bezahlung geltenden Preisen für die Reise am angegebenen Datum für die angegebene Reiseroute berechnet. Etwaige Änderungen der Reisedaten bzw. -route durch den Fluggast können sich auf den zu bezahlenden Flugpreis auswirken.
Sie sind zur Zahlung von geltenden Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Abgaben verpflichtet, die von einer Regierung oder sonstigen Behörde oder von einem Flughafenbetreiber erhoben werden. Zum Kaufzeitpunkt werden Sie auf Steuern, Gebühren, Zuschläge und sonstige Abgaben hingewiesen, die nicht im Flugpreis inbegriffen sind. Diese werden in der Regel auf dem Ticket gesondert ausgewiesen. Steuern, Gebühren, Zuschläge und sonstige Abgaben für die Luftbeförderung sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum der Ticketausstellung erhoben werden. Wenn eine solche Steuer, Gebühr, Zuschlag oder sonstige Abgabe erhöht wird, sind Sie zu deren/dessen Zahlung verpflichtet. Sie sind auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn eine Steuer, eine Gebühr oder ein Zuschlag nach dem Datum der Ticketausstellung erhoben wird. Umgekehrt sind Sie, falls Steuern, Zuschläge oder sonstige Abgaben zum Zeitpunkt der Ticketausstellung abgeschafft oder gesenkt werden, sodass sie für Sie nicht mehr gelten oder ein geringerer Betrag fällig ist, berechtigt, eine Erstattung des Differenzbetrags von uns zu beantragen, soweit Sie uns nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informieren. Wenn Sie das Ticket nicht benutzen, sind Sie berechtigt, eine Erstattung aller Steuern, Gebühren und Zuschläge abzüglich einer Servicegebühr in angemessener Höhe von uns zu beantragen (bitte beachten Sie, dass dies nicht die Buchungsgebühr beinhaltet, die nicht erstattungsfähig ist.)
Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zuschläge sind in der Währung des Landes zu entrichten, in dem das Ticket ausgestellt wurde, es sei denn, wir oder unsere bevollmächtigten Agenten geben zum oder vor dem Zeitpunkt der Bezahlung eine andere Währung vor (etwa weil die lokale Währung nicht konvertierbar ist.) Wir können nach eigenem Ermessen auch Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.
5.1.1 Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten führen Aufzeichnungen über Ihre Reservierungen. Auf Nachfrage erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierungen.
5.1.2 Bestimmte Tarife/Flugpreise unterliegen einschränkenden Bestimmungen im Hinblick auf Umbuchung oder Stornierungen oder eine Erstattung zu beantragen. Die einzelnen Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbestimmungen.
Wenn Sie Ihr Ticket nicht innerhalb der von uns oder einem unserer bevollmächtigten Agenten gesetzten Frist bezahlt haben, können wir Ihre Reservierung stornieren.
Sie erkennen an, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung gestellt zu haben: Abwicklung von Flugbuchungen, Erwerb von Tickets, Erwerb von Zusatzleistungen, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen wie der Erleichterung von Einreiseverfahren sowie die Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden. Zu diesem Zweck ermächtigen Sie uns, diese Daten zu verwahren und zu verwenden und sie an unsere eigenen Büros, bevollmächtigte Agenten, Behörden, andere Fluggesellschaften oder Anbieter der oben genannten Dienstleistungen weiterzugeben.
Wir bemühen uns, im Voraus geäußerte Sitzplatzwünsche zu erfüllen, können jedoch nicht garantieren, dass Sie einen bestimmten Sitzplatz erhalten. Wir behalten uns zu jeder Zeit das Recht vor, Ihnen Sitzplätze zuzuweisen und auf einen anderen Sitzplatz umzuändern, auch nach dem Boarding. Dies kann aus operativen oder sicherheitstechnischen Gründen notwendig werden. Haben Sie für eine vorherige Sitzplatzreservierung bezahlt und wird der Flug annulliert oder wird der Sitzplatz aus Gründen der Sicherheit oder aus operationellen Gründen einer anderen Sitzkategorie zugewiesen, werden wir Ihnen das Entgelt für die Sitzkategorie erstatten. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn sie den Flug freiwillig nicht antreten, in eine andere Sitzkategorie umbuchen oder uns bei Buchung unkorrekte Angaben zur Befähigung des Sitzens am Notausgang gemacht haben..
Anschluss- oder Rückflugreservierungen müssen möglicherweise innerhalb bestimmter Fristen, die wir Ihnen mitteilen, rückbestätigt werden. Wenn Sie die Vornahme einer Rückbestätigung unterlassen, so kann dies zur Stornierung Ihrer Anschluss-oder Rückflugreservierungen führen.
Wenn Sie keine Reservierung vornehmen und es versäumen, uns hiervon zu unterrichten, sind wir berechtigt, Ihre Anschluss- oder Rückflugreservierungen zu stornieren bzw. ihre Stornierung zu beantragen.
Sie treffen mit ausreichendem Zeitvorlauf ( mindestens zwei Stunden vor planmäßigem Abflug) an unserem Check-in-Schalter und dem Abfluggate ein, damit die behördlichen Formalitäten und die Abfertigung zum Abflug abgewickelt werden können; in keinem Fall treffen Sie zu einem späteren Zeitpunkt als dem von uns angegebenen Zeitpunkt ein. Wenn Sie nicht rechtzeitig an unserem Check-in-Schalter oder Abfluggate eintreffen oder über unzureichende Dokumentation verfügen und daher nicht reisefertig sind, können wir Ihren reservierten Platz stornieren und werden den Abflug nicht verzögern. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus Ihrer Nichteinhaltung der in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen entstehen.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn Sicherheitsbedenken vorliegen oder wir berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass folgende Voraussetzungen vorliegen:
7.1.1 Diese Maßnahme ist notwendig, um Verstöße gegen geltende Gesetze, Regelungen oder Anweisungen von Staaten oder Ländern, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird, zu vermeiden.
7.1.2 Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks beeinträchtigt möglicherweise die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht unerheblichem Ausmaß das Wohlbefinden anderer Fluggäste oder der Besatzung.
7.1.3 Fluggäste mit einer Behinderung werden unter den folgenden Bedingungen zur Beförderung angenommen:
BETREUUNG ERFORDERLICH
Wir akzeptieren die Feststellung von Fluggästen mit einer Behinderung hinsichtlich ihrer Selbstständigkeit. Wir können verlangen, dass die Reise mit einem Betreuer angetreten wird, wenn die Selbstständigkeit nicht feststeht.
7.1.4 Ihr körperlicher oder geistiger Zustand, einschließlich einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, andere Fluggäste, die Besatzung oder fremdes Eigentum dar.
7.1.5 Sie sind auf einem vorherigem Flug durch Fehlverhalten aufgefallen, sodass wir Grund zu der Annahme haben, dass ein solches Fehlverhalten sich wiederholt.
7.1.6 Sie haben eine Sicherheitskontrolle verweigert.
7.1.7 Sie haben die jeweiligen Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zuschläge nicht bezahlt.
7.1.8 Sie haben allem Anschein nach keine gültigen Reisedokumente, könnten versuchen, in ein Land einzureisen, für das Sie lediglich ein Durchgangsvisum besitzen oder für das Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen; Sie könnten Ihre Reisedokumente während des Flugs vernichten oder der Besatzung ihre Vorlage gegen Quittung trotz Aufforderung verweigern, oder wir haben Grund zu der Annahme, dass Ihnen der Zutritt zu Ihrem Zielland oder einem Land, für das Sie lediglich ein Durchgangsvisum besitzen, verweigert wird.
7.1.9 Sie legen uns ein Ticket vor, das unrechtmäßig erworben wurde, das Sie weder von uns noch unseren bevollmächtigten Agenten erworben haben oder das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, bei dem es sich um eine Fälschung handelt oder für das Sie nicht beweisen können, dass Sie die darin genannte Person sind.
7.1.10 Sie haben die Bestimmungen in Artikel 3.3 in Bezug auf die Reihenfolge und Benutzung von Coupons nicht eingehalten oder legen ein Ticket vor, das nicht von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten ausgestellt bzw. verändert wurde oder das beschädigt ist.
7.1.11 Sie beachten unsere Sicherheitsanweisungen nicht.
7.2.1 Die Beförderung von Kindern (up to what age? Please fill in years as a number f.i. 12) ohne Begleitung, behinderten Personen, Schwangeren, Kranken oder sonstigen Personen, die besonderer Unterstützung bedürfen, unterliegt einer vorherigen Vereinbarung mit uns. Fluggästen mit Behinderung, die uns im Vorfeld über besondere Unterstützung, die sie möglicherweise bei der Ticketausstellung benötigen, in Kenntnis gesetzt haben und die von uns zur Beförderung angenommen wurden, wird die Beförderung nicht aufgrund Ihrer Behinderung oder besonderen Bedürfnisse verweigert.
7.2.2 Die Anzahl nicht gehfähiger/nicht selbstständiger Fluggäste mit Behinderung (Personen mit eingeschränkter Mobilität) ist auf maximal zehn (10) pro Flug beschränkt. Die Gesamtanzahl nicht gehfähiger/nicht selbstständiger Fluggäste mit Behinderung, die ohne Betreuung reisen dürfen, beträgt zwei (2). Reisen mehr als zwei (2) nicht gehfähige/nicht selbstständige Fluggäste mit Behinderung, so muss jeder zusätzliche Fluggast von einem Betreuer begleitet werden. Bei Gruppenreisen ist ein Betreuer pro fünf (5) Personen erforderlich. Für blinde oder taube Personen gelten keine besonderen Einschränkungen. Gruppenreisen müssen jedoch von einem Betreuer pro fünf (5) Personen begleitet werden. Jedem nicht gehfähigem/nicht selbstständigem Fluggast mit Behinderung, der Trage benötigt, ist vor dem Flug ein Betreuer zuzuweisen. Die Anzahl nicht gehfähiger/nicht selbstständiger Fluggäste mit Behinderung, die eine Trage benötigen, beträgt zwei (2).
Bis zu einem bestimmten Umfang können Sie Ihr Gepäck als Freigepäck von uns befördern lassen. Ihre Freigepäckgrenze ergibt sich aus Ihrem Flugschein und sind unter www.icelandair.com einsehbar.
Sie sind verpflichtet, für die Beförderung von Gepäck über Ihre Freigepäckgrenze hinaus Zuschläge zu bezahlen. Einzelheiten zu diesen Zuschlägen erhalten Sie unter www.icelandair.com und auf Nachfrage.
Sie werden gebeten, die Mitnahme von Gepäck, das sie von Fremden erhalten haben, sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck zu verweigern.
8.3.1 Folgende Gegenstände dürfen in Ihrem Gepäck nicht enthalten sein:
8.3.1.1 Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug selbst, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden. Dazu gehören alle diejenigen Gegenstände, die in den „International Civil Aviation Organisation (ICAO) Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“, den „International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations“ und unseren Regelungen aufgelistet sind (nähere Informationen erhalten Sie von uns auf Nachfrage).
8.3.1.2 Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorschriften eines Staates, von dem aus geflogen, der angeflogen oder überflogen wird, verboten ist.
8.3.1.3 Lebende Tiere, soweit in Artikel 8.9 nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
8.3.1.4 Gegenstände, die wir berechtigterweise aus folgenden Gründen als ungeeignet für die Beförderung ansehen: sie sind gefährlich, unsicher, zu schwer, zu groß, zerbrechlich oder verderblich, oder wegen ihrer Form oder Art. Bei der Entscheidung, ob wir Gegenstände als ungeeignet für die Beförderung ansehen, werden wir den Typ des eingesetzten Flugzeuges berücksichtigen. Informationen zu nicht anzunehmenden Gegenständen erhalten Sie auf Nachfrage.
8.3.2 Die Beförderung von Waffen und Munition als Gepäck ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Jagd- und Sportwaffen und die dazugehörige Munition, die als aufgegebene Gepäckstücke angenommen werden können. Alle als aufgegebenes Gepäck beförderten Schusswaffen müssen ungeladen, gesichert und in geeigneter Weise verpackt sein. Das Tragen von Schusswaffen und Munition fällt unter die in Artikel 8.3.1.1. aufgeführten ICAO- und IATA-Regelungen.
8.3.3 Antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Waffen können nach unserem Ermessen als aufgegebene Gepäckstücke zur Beförderung angenommen werden, dürfen aber nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden.
8.3.4 Den Passagieren wird empfohlen, Folgendes nicht im Aufgabegepäck mitzuführen: Bargeld, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle, Medikamente, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Computer, Mobiltelefone, Elektrogeräte für den persönlichen Gebrauch, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster.
8.3.5 Für den Verlust, Verzögerungen oder die Beschädigung von Gegenständen, die nach den Artikeln 8.3.1, 8.3.2 und 8.3.4 nicht mitgeführt werden dürfen, übernehmen wir keine Haftung. Sie haften für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme.
8.4.1 Wenn das Vorhandensein unerlaubter Gegenstände nach Artikel 8.3.2 und 8.3.3 in Ihrem Gepäck festgestellt wird, wird die Beförderung und Weiterbeförderung als Gepäck der in Artikel 8.3 beschriebenen Gegenstände abgelehnt.
8.4.2 Wir können die Beförderung beliebiger Gegenstände als Gepäck ablehnen, die uns aufgrund ihrer Größe, ihrer Form, ihres Gewichts, ihres Inhalts, ihrer Beschaffenheit oder aus sicherheitstechnischen bzw. betrieblichen Gründen oder im Hinblick auf das Wohlergehen anderer Fluggäste für die Beförderung ungeeignet erscheinen. Informationen zu nicht anzunehmenden Gegenständen erhalten Sie auf Nachfrage.
8.4.3 Wir können die Beförderung von aufgegebenem Gepäck verweigern, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass das Gepäck nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältnissen verpackt ist. Sie sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Verpackung ihrer Gepäckstücke. Wenn Sie sich entschließen, nicht ordnungsgemäß verpackte Gepäckstücke einzuchecken, erfolgt dies auf eigene Gefahr, und wir haften nicht für Probleme, die aufgrund einer mangelhaften Packweise auftreten.
8.4.4 Sofern nicht im Vorfeld anderslautende Absprachen mit uns getroffen wurden, sind wir berechtigt, Ihre Gepäckstücke überhalb der Freigepäckgrenze in einem nachfolgenden Flug zu befördern, ohne Sie für die dadurch entstehenden Verzögerungen entschädigen zu müssen.
Aus Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person und sowie einer Durchsuchung, Durchleuchtung oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks zustimmen. Wenn Sie nicht verfügbar sind, kann Ihr Gepäck auch in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden mit dem vorrangigen Ziel der Feststellung, ob Ihr Gepäck einen der in Artikel 8.3.1 aufgeführten Gegenstände oder Feuerwaffen, Munition oder Waffen enthält, die uns zuvor nicht gemäß den Artikeln 8.3.2 oder 8.3.3 vorgelegt wurden. Wenn Sie einer derartigen Aufforderung nicht entsprechen, so können wir Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks ablehnen. Wenn Ihnen bei einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person bzw. bei der Durchleuchtung oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks ein Schaden entsteht, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Schaden ist auf unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen. Ihre Ersatzansprüche beschränken sich dann auf die Erstattung des Flugpreises nach Maßgabe von Art. 10.3. d. Ieser Beförderungsbedingungen.
8.6.1 Nach Anlieferung des aufzugebenden Gepäcks nehmen wir es in unsere Obhut und stellen für jedes aufgegebene Gepäckstück eine Gepäckidentifizierungsmarke aus.
8.6.2 Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer sonstigen Identifizierung versehen sein. Diese muss sowohl auf der Innen- als auch der Außenseite des Gepäckstücks deutlich erkennbar sein. Sie sind verpflichtet, Ihren vollen Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.
8.6.3 Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit mit demselben Flugzeug befördert wie Sie, es sei denn, wir entscheiden aus Gründen der Sicherheit oder der betrieblichen Abläufe, es auf einem anderen Flug zu befördern. Wird Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem nachfolgenden Flug befördert, so werden wir es an Ihren Aufenthaltsort ausliefern, sofern die anwendbare Gesetzgebung Ihre Anwesenheit bei der Zollabfertigung nicht als erforderlich ansieht. Artikel 15 (Haftung) bleibt hiervon unebrührt.
8.6.4 Mitteilung zu Haftungsbeschränkungen.
Wir übernehmen keine Haftung für zerbrechliche Gegenstände oder verderbliche Waren, darunter:
a) Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, begebbare Obligationen oder Wertpapiere, notarielle Urkunden (deeds), Wertpapiere oder andere Wertgegenstände
b) Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster
c) Feuchte Kleidung oder andere feuchte Gegenstände, durch die Schäden an anderen Inhalten Ihrer Gepäckstücke entstehen können
d) Zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glaswaren, Optikwaren)
e) Elektrische oder elektronische Komponenten (z. B. Computer, Tonträger, Fotozubehör, Elektrogeräte für den persönlichen Gebrauch)
f) Lebensmittel und sonstige verderbliche Waren (alle Artikel mit einem Haltbarkeitsdatum)
g) Unzureichend verpackte Gegenstände (z. B. Surfbrett, Windsurfer, Skier, Fahrrad, Trageschale, Kinderwagen und Trolleys)
h) Behälter und Flaschen mit Flüssigkeiten und Cremes
i) Gegenstände, die außen am Gepäckstück angebracht werden und anschließend verloren gehen oder beschädigt werden
j) Gegenstände, die Sie mit in die Flugzeugkabine nehmen
k) Folgeverluste, die Ihnen aus Verlust, falscher Handhabung oder Schaden an Ihrem Gepäck entstehen
8.6.5 Ordnungsgemäße Verpackung:
Die Verpackung von zerbrechlichen Gegenständen in normalen aufgegebenen Gepäckstücken gilt nicht als ordnungsgemäße Verpackung und fällt unter die Mitteilung zu Haftungsbeschränkungen.
Kinderwagen müssen entweder mit einer durchsichtigen dicken Plastikfolie umhüllt oder in einem Beutel/einer Hülle verstaut werden. Sofern möglich, sind die Räder zu entfernen, und es dürfen keine zusätzlichen Gegenstände mit dem Kinderwagen eingecheckt werden.
Fahrräder müssen in einem speziellen Fahrradkarton oder einer Fahrradbox (aus Hartplastik) verpackt werden.
Rucksäcke und sonstige Gegenstände mit losen Bändern sowie außen am Gepäckstück angebrachte Gegenstände sind in einem durchsichtigen dicken Plastikbeutel zu verstauen.
Musikinstrumente müssen in einem Hartschalenkoffer verstaut werden; Taschen gelten nicht als ordnungsgemäße Verpackung.
Wir bieten an den meisten unserer Abflughäfen durchsichtige dicke Plastikbeutel zum Verkauf an. Unter www.airshells.com finden Sie Beutel, die als ordnungsgemäße Verpackung gelten.
Kinderwagen, Kinderautositze, Skiausrüstung, Golfausrüstung, Rollstühle, Fahrräder, Angelausrüstung, Tauchausrüstung, Wasserskiausrüstung, Surfbretter/Kiteboards, Windsurfbretter, Waffen und Munition, Musikinstrumente und empfindliche Kunstwerke gelten nicht als normales Gepäck. Icelandair empfiehlt Ihnen, diese Artikel so zu verpacken, dass sie während der Beförderung keine Schäden erleiden.
Sie sind allein dafür verantwortlich, Ihr Gepäck so zu verpacken, dass es nicht beschädigt wird. Sie haften für alle Schäden an der Ausrüstung des Flugzeugs oder dem Gepäck eines anderen Fluggastes, die durch das Auslaufen einer Flasche mit Flüssigkeit in Ihrem aufgegebenen Gepäck entstehen. Icelandair übernimmt keine Haftung für Schäden an Gepäckinhalten, die durch beschädigte Flaschen, Tuben oder Behälter verursacht werden.
Icelandair empfiehlt Ihnen, eine Reiseversicherung für die vorstehend genannten Gegenstände abzuschließen.
Alle aufgegebenen Gepäckstücke müssen deutlich erkennbar mit Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Adresse versehen sein.
Die Haftung für Verlust, Verzögerungen oder Schaden am Gepäck ist begrenzt, sofern Sie nicht im Vorfeld einen höheren Wert deklariert und zusätzliche Gebühren gezahlt haben. Für bestimmte Gegenstände kann eine solche „Excess Valuation“ (Haftungserweiterung) nicht abgeschlossen werden.
8.7.1 Gepäck, das Sie mit in die Flugzeugkabine nehmen, muss unter dem Sitz vor Ihnen oder in einem abgeschlossenen Stauraum in der Flugzeugkabine aufbewahrt werden. Wenn Ihr Gepäck nicht auf die beschriebene Art gelagert werden kann, die Gewichtsgrenze überschreitet oder aus einem beliebigen Grund als unsicher erachtet wird, ist es als ausgegebenes Gepäck mitzuführen. Wir legen Höchstmaße und -gewichte für Handgepäck fest. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage. Wenn eine andere Fluggesellschaft den Flug durchführt, gelten unter Umständen andere Bedingungen. Nähere Informationen zu diesen Bedingungen erhalten Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
8.7.2 Objekte, die nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente und dergleichen) und die in Artikel 8.7.1 oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden nur dann zur Beförderung in der Flugzeugkabine zugelassen, wenn Sie uns im Vorfeld hiervon unterrichtet und wir unsere Erlaubnis erteilt haben. Diese Leistung wird Ihnen möglicherweise gesondert berechnet.
8.8.1 Gemäß Artikel 8.6.3 sind Sie verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder Zwischenstopp zur Abholung bereitgestellt wurde. Wenn Sie das Gepäck nicht in einem angemessenen Zeitraum abholen, können wir Ihnen eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Bereitstellung abgeholt worden sein, können wir darüber verfügen, ohne Ihnen gegenüber dafür Rechenschaft ablegen zu müssen.
8.8.2 Das aufgegebene Gepäck darf ausschließlich dem Inhaber des Gepäckscheins und der Gepäckidentifizierungsmarke ausgehändigt werden.
8.8.3 Wenn eine Person das aufgegebene Gepäck abholen möchte, ohne jedoch einen Gepäckschein vorlegen und das Gepäck durch eine Gepäckidentifizierungsmarke identifizieren zu können, übergeben wir das Gepäck dieser Person nur unter der Bedingung, dass sie uns gegenüber ihr Recht auf das Gepäck hinreichend nachweisen kann.
8.9.1 Wenn wir der Beförderung Ihrer Tiere zustimmen, erfolgt die Beförderung unter folgenden Bedingungen:
8.9.2 Sie müssen sicherstellen, dass Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere Haustiere in ordnungsgemäßen Transportbehältern transportiert werden. Darüber hinaus müssen Sie gültige Gesundheits- und Impfzeugnisse, Einreise- und Durchreisegenehmigungen sowie andere für die Tiere benötigte Dokumente mit sich führen. Ohne diese Unterlagen werden die Tiere nicht von uns zur Beförderung angenommen. Die Beförderung von Tieren unterliegt unter Umständen zusätzlichen Bestimmungen, die Sie auf Anfrage erhalten.
8.9.3 Tiere und deren Transportbehälter und Nahrung, die zur Beförderung angenommen werden, zählen nicht zu Ihrer kostenlosen Freigepäckgrenze, d.h. Sie müssen eine Übergepäckgebühr für diese entrichten.
8.9.4 Begleithunde, die behinderte Fluggäste begleiten, sowie deren Transportbehälter und Nahrung zählen nicht zu Ihrer Freigepäckgrenze und werden gemäß unseren Regelungen, die Sie auf Nachfrage von uns erhalten, kostenfrei befördert.
8.9.5 Die Annahme von Tieren zur Beförderung erfolgt unter der Bedingung, dass Sie die volle Verantwortung für Ihr Tier übernehmen. Wir können nicht für Verletzung, Verlust, Krankheit oder Tod eines mit unserer Zustimmung beförderten Tieres haftbar gemacht werden, es sei denn, dies ist auf Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen.
8.9.6 Wir übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Verluste, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie die Gesundheits- und Impfzeugnisse, Einreise- und Durchreisegenehmigungen sowie andere für Ihre Tiere benötigten Dokumente nicht besitzen. Sie müssen uns alle Geldstrafen, Kosten, Verluste und sonstigen Ansprüche erstatten, die wir bezahlt oder erlitten haben, weil Sie nicht im Besitz dieser Dokumente waren, soweit wir den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben.
9.1.1 Die in unseren Flugplänen angegebenen Flugzeiten können sich zwischen dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und Ihrem tatsächlichen Reisedatum ändern. Wir können für diese Flugzeiten nicht garantieren, und sie sind nicht Gegenstand Ihres Beförderungsvertrags mit uns.
9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung annehmen, werden wir Ihnen die im Flugplan ausgewiesene Abflugzeit Ihres Fluges mitteilen. Diese Abflugzeit erscheint auch auf Ihrem Ticket. Wenn Sie Ihre korrekten Kontaktdaten angegeben haben, werden wir uns bemühen, Sie auf diesem Wege über alle etwaigen Änderungen zu informieren. Wenn wir nach Ihrem Ticketkauf die planmäßige Abflugzeit wesentlich ändern und Sie dies nicht akzeptieren, haben Sie gemäß Artikel 10.2 das Anrecht auf eine Erstattung.
9.2.1 Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Verzögerungen bei Ihrer Beförderung und der Beförderung Ihres Gepäcks zu vermeiden. In Ausnahmefällen und falls erforderlich zur Vermeidung der Stornierung eines Fluges, können diese Maßnahmen darin bestehen, dass ein Flug in unserem Auftrag mit einem anderen Flugzeug und/oder von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird.
9.2.2 Wenn wir einen Flug stornieren oder dieser mit Verzögerung abfliegt, bieten wir den betroffenen Fluggästen gemäß Verordnung EG 261/2004 unsere Unterstützung und eine Entschädigung an.
9.3.1 Wir haben die Erfahrung gemacht, dass einige Reisende den von ihnen reservierten Flug nicht antreten. Um so viele Fluggäste wie möglich befördern zu können, bestätigen wir daher unter Umständen mehr Sitzplätze, als im Flugzeug vorhanden sind. Die meisten Fluggesellschaften unterhalten Ausgleichsregelungen für Fluggäste mit bestätigten Reservierungen, denen aufgrund mangelnder Sitzkapazitäten ungerechtfertigterweise der Zutritt zum Flugzeug verwehrt wird. Wir bemühen uns nach Kräften darum, Fluggästen mit bestätigten Reservierungen Ihren Sitzplatz zur Verfügung zu stellen. Vorbehaltlich sicherheits- und/oder betriebstechnischer Beschränkungen am jeweiligen Abflughafen wenden wir uns bei der Auswahl von Fluggästen für eine Umbuchung zuerst an Freiwillige, die bereit sind, vom Flug zurückzutreten.
9.3.2 Wenn wir reservierte Sitzplätze nicht bereitstellen können, erhalten die betroffenen Fluggäste eine Entschädigung gemäß der geltenden Gesetzgebung und der „Denied Boarding Compensation Policy“ (Richtlinie zu Entschädigungen bei Verweigerung des Boarding). Nähere Informationen zur Entschädigungsrichtlinie erhalten Sie von uns.
9.3.3 Wenn Sie im Besitz einer bestätigten Reservierung für einen bestimmten Flug sind und Ihnen das Boarding allein aufgrund von Überbuchung verweigert wird, sind Sie gemäß den geltenden behördlichen Vorschriften und/oder unseren Regelungen für eine Entschädigung bei Verweigerung des Boarding qualifiziert.
9.3.4 Zusätzlich zur Entschädigung bei Verweigerung des Boarding übernehmen wir bis zum nächsten möglichen Abflug in angemessenem Maße Ihre Kosten für Essen und Unterbringung.
10.1.1 Wir nehmen eine Erstattung für Ihr Ticket oder für einen unbenutzten Abschnitt desselben gemäß unseren anwendbaren Flugpreisregelungen und Tarifbestimmungen vor wie folgt:
10.1.2 Sofern in diesem Artikel nichts Gegenteiliges vorgesehen ist, nehmen wir eine Erstattung ausschließlich an die Person vor, die das Ticket bezahlt hat und dies uns gegenüber hinreichend belegen kann.
10.1.3 Wenn eine andere Person als der auf dem Ticket genannte Passagier das Ticket bezahlt hat und das Ticket einen Vermerk über eine Rückerstattungsbeschränkung enthält, erfolgt die Rückerstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat.
10.1.4 Erstattungen werden nur dann vorgenommen, wenn Sie das Ticket und alle nicht benutzten Flug-Coupons an uns übergeben; verloren gegangene Tickets sind hiervon ausgenommen.
10.1.5 Die an eine den Fluggastcoupon und alle unbenutzen Flugcoupons vorlegende Person, die sich nach Art. 10.1.2. oder 10.1.3. als Erstattungsberechtigter ausgibt, ausgezahlte Erstattung gilt als Erstattung an den Erstattungsberechtigten.
10.2.1 Wenn wir einen Flug streichen, nicht in angemessenem Rahmen planmäßig durchführen oder keinen Stopp an Ihrem Zwischenlandeflughafen oder Zielflughafen einlegen und dies dazu führt, dass Sie einen Anschlussflug versäumen, der als Abschnitt desselben Tickets reserviert wurde, gilt Folgendes:
10.2.1.1 Wenn kein Abschnitt Ihres Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe Ihrer Erstattung dem gezahlten Flugpreis.
10.2.1.2 Wenn ein Abschnitt Ihres Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe Ihrer Erstattung mindestens der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem jeweiligen Flugpreis für die Flugstrecke, für die das Ticket genutzt wurde.
10.3.1 Wenn Sie aus anderen als den in Artikel 10.2 genannten Gründen zum Erhalt einer Erstattung berechtigt sind, gilt Folgendes:
10.3.1.1 Wenn kein Abschnitt Ihres Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe Ihrer Erstattung den Flugpreisbestimmungen abzüglich Service- und Stornierungsgebühren.
10.3.1.2 Wenn ein Abschnitt Ihres Tickets benutzt wurde, entspricht die Höhe Ihrer Erstattung gemäß den Flugpreisbestimmungen der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem jeweiligen Flugpreis für die Flugstrecke, für die das Ticket genutzt wurde, abzüglich Service- und Stornierungsgebühren.
10.4.1 Wenn Sie Ihr Ticket oder einen Abschnitt desselben verlieren und Sie den Verlust in zufriedenstellender Weise nachweisen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr bezahlen, lassen wir Ihnen schnellstmöglich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Tickets eine Erstattung zukommen. Wir tun dies nur, wenn:
10.4.1.1 Ihr Ticket oder ein Abschnitt desselben nicht benutzt, früher erstattet oder ersetzt wurde;
10.4.1.2 der Empfänger des Erstattungsbetrags sich verpflichtet, den Erstattungsbetrag zurückzuzahlen, sofern wir zu einem späteren Zeitpunkt betrügerisches Handeln aufdecken und/oder insoweit das Ticket oder einen Abschnitt desselben von Dritten benutzt wird, es sei denn, dass die missbräuchliche Ausnutzung durch den Dritten auf unserer eigenen Fahrlässigkeit beruht.
10.5.1 Wir können eine Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür später als 6 Monate nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tickets gestellt wird.
10.5.2 Wir können die Erstattung für ein Ticket ablehnen, das Sie nach Ankunft in einem Land uns oder den Behörden des Landes zum Nachweis Ihrer Absicht, dieses Land wieder zu verlassen, vorgelegt haben, es sei denn, Sie können belegen, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben oder dieses Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsmittel verlassen werden.
10.5.3 Wenn wir keine Umbuchungsgebühr erheben, ist die Erstattung eines Differenzbetrages zwischen dem ursprünglichen und neuen Ticketpreis unsererseits ausgeschlossen.
Alle Erstattungen unterliegen den Gesetzen, Vorschriften und Regelungen des Landes, in dem das Ticket ursprünglich gekauft wurde, sowie des Landes, in dem die Erstattung vorgenommen wird. Vorbehaltlich der vorangegangenen Bestimmungen werden Erstattungen normalerweise auf dieselbe Art und Weise und in derselben Währung geleistet, in der Sie das Ticket bezahlt haben, können aber nach unserem vernünftigen Ermessen auch in einer anderen Währung ausgezahlt werden.
Freiwillige Erstattungen werden nur von der Fluggesellschaft oder deren bevollmächtigten Agenten geleistet, die das Ticket ursprünglich ausgestellt hat.
10.8 Erstattungen von Flugscheinen, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, erfolgen nur als Gutschrift auf das Kreditkartenkonto, das ursprünglich zur Zahlung angegeben wurde. Der zu erstattende Betrag richtet sich entsprechend der Maßgaben diesem Artikel nur nach dem im Flugschein angegebenen Betrag und der Währung. Der Erstattungsbetrag, den der Kreditkarteninhaber durch Gutschrift auf seinem Kreditkartenkonto erhält, kann durch Umrechnungen und Gebühren der Kreditkartengesellschaft von den ursprünglich an die Kreditkartengesellschaft für den erstatteten Flugschein gezahlten Betrag abweichen. Diese Abweichungen begründen keinen Anspruch des Erstattungsempfängers uns gegenüber.
Sind wir der Ansicht, dass von Ihrem Verhalten an Bord eine Gefahr für das Flugzeug oder für Personen oder Eigentum an Bord ausgeht, Sie die Besatzung in der Ausübung ihrer Pflichten beeinträchtigen oder Anweisungen der Besatzung, darunter Anweisungen betreffend Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht Folge leisten oder Sie anderen Fluggästen oder der Besatzung Unannehmlichkeiten bereiten oder Schaden zufügen, so behalten wir uns das Recht vor, zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendige Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen.
Wir können Sie zu jedem Zeitpunkt von Bord verweisen und Ihre Weiterbeförderung verweigern sowie aufgrund Ihres Verhaltens an Bord Strafanzeige gegen Sie erstatten.
Wir können Ihnen aus Sicherheitsgründen die Nutzung von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeugs untersagen bzw. diese einschränken. Hierunter fallen unter anderem Mobiltelefone, Laptops, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radios, CD-Player, elektronische Spiele oder Übertragungsgeräte einschließlich funkgesteuerte Spielzeuge, Funkgeräte und sonstige persönliche Elektrogeräte. Die Benutzung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist selbstverständlich erlaubt.
Alle unsere Flüge sind Nichtraucherflüge. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Flugzeugs verboten. Das gilt auch für elektronische Zigaretten.
Der Genuss mitgebrachter alkoholischer Getränke ist An Borf nicht gestattet.
Sie sind gehalten während des Fluges grundsätzlich auf ihren Sitz Platz zu nehmen. Dort besteht Anschnallpflicht.
Filmen und fotografieren an Bord ist nur dann gestattet, wenn sichergestellt ist, dass die Rechte-insbesondere die Persönlichkeitsrechte-der aufgenommenen Personen gewahrt werden. Auf Anweisung der Crew kann das Filmen und Fotografieren an Bord jederzeit untersagt werden.
Wenn wir für Sie andere Dienstleistungen als Flugleistungen mit Dritten vereinbaren oder in Zusammenhang mit Transport- oder Dienstleistungen Dritter (Flugleistungen ausgenommen) Tickets oder Gutscheine z. B. für Hotelreservierung oder Autovermietung an Sie ausstellen, handeln wir lediglich als Vermittler. In diesem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittunternehmens. Wir übernehmen keine Haftung für die Zusatzleistungen Dritter, Handlungen und Unterlassungen bei deren Bereitstellung oder deren Nichterfüllung, sofern dies nicht durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits verursacht wurde; unsere Haftungsverpflichtung unterliegt den Bestimmungen aus Artikel 15 und wird durch diese beschränkt.
13.1.1 Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, alle für Ihre Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen und Reisebedingungen der Staaten zu befolgen, die angeflogen, von denen aus geflogen wird oder die überflogen werden; das gleiche gilt für unsere diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen. Ihre Reisedokumente haben und Visa müssen für die gesamte Dauer Ihrer Reise einschließlich etwaiger Unterbrechungen Gültigkeit besitzen. Uns trifft insoweit keine Verantwortung, insbesondere sind wir nicht verpflichtet die Gültigkeit zu überprüfen.
13.1.2 Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus Ihrer Unterlassung, sich die notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen, Bedingungen, Regeln oder Anweisungen entstehen.
Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Dokumente vorzulegen, die seitens der betreffenden Staaten durch Gesetz, Vorschrift, Anordnung oder in sonstiger Form vorgeschrieben sind, und uns die Anfertigung und Aufbewahrung von Kopien dieser Dokumente zu gestatten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht einhalten, Ihre Dokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen oder Sie uns die Anfertigung von Kopien dieser Dokumente nicht gestatten. Wir haften nicht für Verluste oder Aufwendungen, die Ihnen daraus entstehen, dass sie diese Bestimmungen nicht befolgen.
Wenn Ihnen von die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie alle von der betroffenen Regierung gegen uns erhobenen Geldstrafen sowie die Kosten für Ihren Rücktransport bezahlen. Wir erstatten Ihnen nicht die Beförderung bis zu dem Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde.
Wenn wir aufgefordert werden, Straf- oder Bußgelder zu zahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen oder sonstige Reiseauflagen des betreffenden Landes, in das Sie eingereist sind, nicht befolgt haben oder die von diesem Land geforderten Dokumente nicht haben vorlegen können, so sind Sie verpflichtet, uns die deswegen gezahlten Beträge auf unser Verlangen hin zu erstatten sowie ein Bearbeitungsentgelt zu entrichten. Diese Verpflichtung trifft nicht nur den Passagier, sondern auch denjenigen, der das Ticket bezahlt hat. Wir können eine solche Zahlung vom Wert eines noch nicht benutzten Abschnitts Ihres Tickets abziehen oder von Ihrem Geld, das sich in unserem Besitz befindet.
Falls erforderlich, haben Sie der Durchsicht Ihres aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll- oder andere Beamte beizuwohnen. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Schäden oder Verluste, die Ihnen im Verlauf einer Zollkontrolle oder aufgrund Ihrer Nichtanwesenheit entstehen.
Sie sind verpflichtet, uns, staatlichen Behörden, Flughafenmitarbeitern oder anderen Fluggesellschaften Sicherheitsüberprüfungen Ihrer Person oder Ihres Gepäcks zu gestatten.
Wir sind berechtigt, Ihre Passdaten und Ihre im Zusammenhang mit Ihrer Reise von uns verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In-und Ausland (einschließlich Behörden in den USA und Kanada) zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
Ihre Haftungsbestimmungen von Icelandair und allen anderen Fluggesellschaften, die für Sie eine Beförderungsleistung erbringen, werden in den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft geregelt. Die Haftungsbestimmungen von Icelandair lauten wie folgt:
15.1.1 Die in den vorliegenden Beförderungsbedingungen geregelten Beförderungen unterliegen den im Warschauer Abkommen festgelegten Regeln und Einschränkungen. Beförderungen im Inlandsverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen.
15.1.2(a) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten Anwendung.
15.1.2(b) Wir haften ausschließlich für Schäden, die auf unseren Flügen entstanden sind. Wenn wir Ihnen zu Zwecken der Beförderung durch ein anderes Flugunternehmen ein Ticket ausstellen oder Ihr Gepäck zur Beförderung annehmen, so handeln wir lediglich als Vermittler für das andere Flugunternehmen. Unbeschadet dessen können Sie Ihre Ansprüche in Bezug auf aufgegebenes Gepäck auch bei dem ersten oder letzten Flugunternehmen geltend machen.
15.1.2(c) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die Ihnen aus unserer Einhaltung von geltenden Gesetzen oder behördlichen Vorschriften oder Ihrer Nichteinhaltung derselben oder daraus entstehen, dass Sie die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen..
15.1.2(d) Unsere Haftung übersteigt in keinem Falle den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir sind für mittelbare oder Folgeschäden nur haftbar, wenn wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben; die Vorschriften des Übereinkommens bleiben unberührt.
15.1.2(e)Unsere Haftung erfolgt vorbehaltlich Ihrer Bereitstellung von relevanten Unterlagen. Sofern erforderlich, fällt hierunter auch der Kaufbeleg mit Angaben zu Datum und Kaufpreis. Im Falle der Haftung für Gepäck wird die Abschreibung abgezogen.
15.1.2(f) Wenn Sie von uns befördert werden und Ihr körperlicher oder geistiger Zustand eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst darstellt, übernehmen wir keine Verantwortung für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf Ihren Zustand oder die Verschlechterung desselben zurückzuführen sind.
15.1.2(g) Der Beförderungsvertrag einschließlich der vorliegenden Beförderungsbedingungen und der darin enthaltenen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gilt in gleichem Maße für unsere bevollmächtigten Agenten, Beamten, Mitarbeiter und Vertreter wie für uns. Der Gesamtbetrag, der von uns, unseren bevollmächtigten Agenten, Beamten, Mitarbeitern und Vertretern gefordert werden kann, ist auf die Höhe unserer Haftung, sofern eine solche überhaupt gegeben ist, beschränkt.
15.1.2(h) Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vorgesehen, hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen nach dem Übereinkommen oder geltenden Gesetzen zum Inhalt.
15.2.1 Wir haften für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1.288 SZR (ca. 1.213 EUR). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haften wir nur für schuldhaftes Verhalten.
15.2.2 Übersteigt der Wert Ihres aufgegebenen Gepäcks unsere Haftungsgrenze, sollten Sie Ihr aufgegebenes Gepäck im Vorfeld des Fluges versichern.
15.2.3 Wir haften nicht für Schäden, die durch Gegenstände in Ihrem Gepäck verursacht werden, es sei denn, wir haben diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Verursachen diese Gegenstände Schäden am Gepäck eines anderen Fluggastes oder unserem Eigentum, so haben Sie uns für alle Schäden und Aufwendungen, die hieraus entstehen zu entschädigen.
15.2.4 Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schaden an Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden dürfen, einschließlich zerbrechliche oder verderbliche Waren, Gegenstände von besonderem Wert wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, Elektrogeräte für den persönlichen Gebrauch, Mobiltelefone, begebbare Wertpapiere, Wertpapiere, Schlüssel oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Reisepässe und andere Ausweise oder Muster.
Wenn der Inhaber eines Gepäckscheins Gepäck entgegen nimmt, ohne einen Schaden anzuzeigen, gilt dies als Vermutung, dass das aufgegebene Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist, es sei denn, Sie führen den Nachweis, dass dies nicht der Fall war. Alle Anzeigen über Schäden sind per E-Mail oder in Textform an unsere Kundenbetreuung zu richten.
Bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich oder in Textform Anzeige an unsere Kundenbetreuung zu erstatten. Bei einer Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen 7 Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde schriftlich oder in Textform Anzeige an unsere Kundenbetreuung erstatten.
Das Recht auf Schadensersatz erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Ankunft am Bestimmungsort oder ab dem Tag, an dem das Flugzeug planmäßig hätte ankommen sollen, oder ab dem Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde, Klage eingereicht wird. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.
Bei Gepäcksschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens 7 Tage nach der Annahme des Gepäcks dem Luftfrachtführer Anzeige erstattet; das Gleiche gilt für Schäden, die durch die verspätete Auslieferung von Gepäck entstanden sind, mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist. Die Meldung des Schadens muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres Gepäcks wird auch gemäß bestimmten anderen Regelungen und Bestimmungen durchgeführt, die für uns in Bezug auf Betriebssicherheit, Pünktlichkeit und Komfort der Fluggäste gelten bzw. die wir eingeführt haben. Diese Regelungen können von Zeit zu Zeit geändert werden und sind für uns von Bedeutung. Von diesen Änderungen sind unter anderem die folgenden Themen betroffen: Beförderung von unbegleiteten Kindern, Schwangeren und Kranken; Nutzungsbeschränkungen für elektronische Geräte; Transport bestimmter Gefahrengüter und Konsum von alkoholischen Getränken und Rauchermaterialien an Bord des Flugzeugs.
Alle Regelungen und Bestimmungen zu diesen Themen erhalten Sie von uns auf Anfrage.