Zum Zeitpunkt des Kaufs können Icelandair-Kunden eine Reiserücktrittsversicherung erwerben.
Mit der Reiserücktrittsversicherung wird die Rückerstattung der Kosten sichergestellt, die den Teil eines an Icelandair gezahlten Reisepreises darstellen, der auf keine andere Weise erstattet werden kann, wenn ein Kunde die geplante Reise nicht antreten kann. Wenn der Passagier die Reise nicht antreten kann, erstattet Icelandair den Ticketpreis. Wenn der Passagier seine Reisepläne nach Antritt der Reise ändern muss, erstattet Icelandair den betreffenden Ticketpreis (den Teil des Flugtickets, der nicht genutzt wurde) oder die Umbuchungsgebühren (nicht jedoch die Flugpreisdifferenz).
Hierfür ist ein von einem Arzt unterzeichnetes medizinisches Attest erforderlich. Im Fall des Todes eines engen Familienangehörigen ist ein Totenschein erforderlich. Ein medizinisches Attest/Totenschein berechtigt nicht zu einer Kostenerstattung, wenn keine Reiserücktrittsversicherung erworben wurde. Wenn der reisende Passagier selbst verstirbt, veranlassen wir bei Vorlage eines Totenscheins eine Rückerstattung für das Passagier-Ticket.
Die Stornoschutzgebühr leistet keine Entschädigung für verschiedene andere Servicegebühren, d. h. Buchungsgebühren und Nebengebühren. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nur für die Stornierung von Tickets, die an Icelandair gezahlt wurden. Sie deckt z. B. keine Kosten für Hotels und Mietwagen ab, die über www.icelandair.com usw. gebucht wurden.
Die Stornoschutz können nur bei der Buchung Ihres Fluges hinzugefügt werden oder bis zu 36 Stunden nach dem Kauf über einen Link in der Bestätigungs-E-Mail für Ihr E-Ticket.
Kostenerstattung
Durch die Zahlung einer Stornoschutzgebühr wird die Rückerstattung der Kosten sichergestellt, die den Teil eines an Icelandair gezahlten Reisepreises darstellen, der auf keine andere Weise erstattet werden kann, wenn ein Kunde die geplante Reise aufgrund von Folgendem nicht antreten kann:
a) Todesfall, eine plötzliche ernsthafte Erkrankung oder ein schwerer Unfall, die/der einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht – entweder des Passagiers selbst oder seines Partners/seiner Partnerin (Ehepartner/in oder Partner/in einer eheähnlichen Gemeinschaft), seiner Kinder oder Enkelkinder, seiner Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern oder seiner Geschwister.
b) Erhebliche Sachschäden an seinem Wohneigentum oder einem Privatunternehmen, die seine persönliche Anwesenheit erforderlich machen (hierfür sollte ein Polizeibericht vorgelegt werden).
Die vorstehend aufgeführten Umstände müssen dergestalt sein, dass die Stornierung der betreffenden Buchung unvermeidbar ist. Eine Stornoschutzgebühr ist unter keinen Umständen erstattungsfähig.
Diese Stornoschutzgebühr deckt keine möglichen Flugpreisdifferenzen aufgrund einer Änderung von Flugterminen nach Antritt der Reise ab.
Gültigkeitsbedingungen
Es gelten folgende Voraussetzungen für einen Rückerstattungsanspruch:
- Es muss eine Stornoschutzgebühr bezahlt worden sein.
- Ein Kunde hat zum Zeitpunkt der Bezahlung der Stornoschutzgebühr keine Kenntnis von einem Schaden, Verlust oder Unvermögen, durch den/das ein Rückerstattungsanspruch besteht.
Der Rückerstattungsanspruch gilt ab dem Quittungsdatum der Bezahlung bis zum Zeitpunkt des Abflugs.
Ausgeschlossene Risiken
Ein Rückerstattungsanspruch besteht in den folgenden Fällen von Schaden, Verlust oder Unvermögen nicht:
- Unvermögen aufgrund von absichtlich selbst zugefügten Verletzungen.
- Unvermögen aufgrund einer Krankheit, die in Zusammenhang mit der Einnahme von Alkohol oder Drogen steht. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden, mit der Ausnahme von Medikamenten für eine medizinische Behandlung, die aufgrund der Einnahme von Suchtmitteln und illegalen Drogen erforderlich ist.
- Unvermögen, Verlust oder Schaden als direktes oder indirektes Ergebnis von Kernreaktionen, ionisierender Strahlung, Kontamination mit radioaktiven Substanzen, Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen oder als Ergebnis von Krieg, militärischen Invasionen, zivilen Unruhen, Aufständen, Ausschreitungen oder ähnlichen Umständen. Das Gleiche gilt für Unvermögen, Verlust oder Schaden – direkt oder indirekt verursacht – aufgrund von Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Überschwemmungen, Lawinen oder anderen Naturkatastrophen.
- Schaden oder Verlust aufgrund von Stornierung oder Verspätung des geplanten Transportmittels.
- Unvermögen, Verlust oder Schaden aufgrund von Krankheiten, unter denen der Kunde zum Zeitpunkt der Bezahlung der Stornoschutzgebühr gelitten hat, oder aufgrund der dafür erforderlichen medizinischen Behandlung: siehe den vorstehenden Abschnitt 3.1.b.
Die Stornoschutzgebühr deckt keine Rückerstattung von Servicegebühren ab, d. h. Buchungsgebühren usw.
Verfahren bei Forderungen – Kostenerstattung
Eine Forderung im Verlustfall muss sofort gemeldet werden, und zusammen mit der Quittung für das Flugticket müssen eine offizielle Bescheinigung des Krankenhausaufenthalts oder ein Polizeibericht eingereicht werden.
Die Kostenerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen nach Eingang eines vollständigen und hinreichenden Nachweises der Rückerstattungspflicht von Icelandair in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen und ab dem Zeitpunkt, zu dem der Rückerstattungsbetrag festgestellt werden kann. Die betreffende Person muss – auf eigene Kosten – Atteste und andere Nachweise vorlegen, die Icelandair u. U. benötigt, um seine Rückerstattungspflicht beurteilen zu können.
Wenn einem Kunden für denselben Verlustfall auch das Recht auf eine Entschädigung durch eine Versicherung zusteht, zahlt Icelandair nur eine anteilige Entschädigung.
Betrug – falsche Angaben
Wenn ein Kunde absichtlich falsche Angaben macht oder arglistig Ereignisse oder Umstände verschweigt, die für die Rückerstattungspflicht von Icelandair relevant sind, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Unternehmen.
Anschrift und registrierter Sitz
Die Anschrift und der registrierte Sitz von Icelandair sind in Reykjavik. Das zuständige Gericht für alle Fälle von Kostenerstattung in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen ist das örtlich zuständige Gericht in Reykjavik.
https://www.icelandair.com/de-ch/hilfe/allgemeine-geschaftsbedingungen/ausfall-verspaetung/