1. Allgemeines
1.1 Der Stornoschutz gilt für die Icelandair-Tickets, die auf Ihrer Rechnung angegeben sind.
1.2 Der Stornoschutz erstreckt sich auf die Stornierung von bezahlten Flugtickets für Icelandair-Flüge sowie auf im Voraus bezahlte Reiseextras, einschließlich zusätzliches Gepäck, Sitzplätze, vorbestellte Mahlzeiten sowie andere flugbezogene Reiseextras (ausschließlich Stornoschutz), die von Icelandair für die Dauer der gebuchten Reise bereitgestellt werden. Er deckt keine anderen Kosten im Zusammenhang mit der Reise ab, wie beispielsweise Unterkunft, Mietwagen oder gebuchte Aktivitäten.
1.3 Es muss ein von einem Arzt unterzeichnetes Attest vorgelegt werden, in dem die Art Ihrer Erkrankung oder Ihres Unfalls für den bzw. die betreffenden Reisetermin(e) angegeben ist. Auch wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen können, haben Sie nur dann Anspruch auf eine Erstattung von Flugtickets, wenn Sie den Stornoschutz im Voraus erworben haben.
Ein gültiges ärztliches Attest, das eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall bestätigt, muss von einem zugelassenen Arzt für Sie, für Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner oder für andere direkte Familienangehörige (siehe Definition in 2.1.a) ausgestellt worden sein und die nachstehenden Bedingungen erfüllen:
1.3.1 Es muss von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung (mit autorisiertem Stempel/Briefkopf bzw. Unterschrift) ausgestellt worden sein.
1.3.2 Es muss darlegen, dass der Grund für die Stornierung unmittelbar auf eine plötzliche schwerwiegende Erkrankung oder auf einen Unfall zurückzuführen ist.
1.3.3 Es muss der Zeitraum angegeben sein, in dem keine Reise unternommen werden darf, und dieser Zeitraum muss mit dem auf den Flugtickets angegebenen Zeitraum übereinstimmen.
1.3.4 Das Attest muss ein Datum aufweisen, das nach dem Kaufdatum der Buchung liegt.
1.4 Der Icelandair-Stornoschutz ist keine Versicherung, sondern eine kostenpflichtige Zusatzleistung für ein Flugticket. Die Gesetze und Vorschriften für Versicherungen gelten nicht für den Icelandair-Stornoschutz.
1.5 Die Begriffe „Sie/Ihnen“ und „Ihr/e/r“ beziehen sich auf den Fluggast, der das Ticket und den Stornoschutz erworben hat.
1.6 Definition direkter Familienangehöriger: Ihr/e Partner/in/Ehepartner/in, eingetragene/r Partner/in, sei es ein/e Partner/in durch Heirat oder eine feste Lebensgemeinschaft, Kinder oder Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern oder Schwiegereltern, Geschwister und Großeltern
2. Rückerstattung
2.1 Durch die Zahlung für den Stornoschutz erhalten Sie einen Stornoschutz, der die Kosten für Ihr Ticket und für die zugehörigen Reiseextras (wie in Absatz 1.2 beschrieben) abdeckt, falls Sie Ihre Reise aus folgenden Gründen nicht antreten können:
a) Tod, plötzliche Erkrankung oder Unfall, die/der durch ein ärztliches Attest (wie in Absatz 1.3 beschrieben) belegt wird, in dem Ihnen oder einem anderen Reisenden in derselben Buchung von der Reise abgeraten wird, und zwar aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls bzw. aufgrund eines Todesfalls eines direkten Familienangehörigen (wie in Absatz 1.6 definiert).
b) Erhebliche Sachschäden an Ihrem Zuhause oder einem Privatunternehmen, dessen Mehrheitseigentümer Sie sind, die Ihre Anwesenheit erfordern (es sollte ein entsprechender Polizeibericht vorgelegt werden).
c) Sie erkranken vor oder während Ihrer Reise an COVID-19 (oder an einer anderen von der WHO als globale Pandemie eingestuften Krankheit), was Sie daran hindert, Ihre Reise anzutreten oder fortzusetzen, und was durch einen dokumentierten, medizinisch anerkannten Test mit positivem Ergebnis belegt werden kann.
c. 1) Das Dokument muss von einer Organisation mit entsprechender Zulassung bzw. von einem medizinischen Labor ausgestellt oder von einem zugelassenen Arzt unterzeichnet sein. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
c. 2) Das Testergebnis für COVID-19 muss positiv sein.
c. 3) Das positive Ergebnis muss innerhalb von 10 Tagen vor dem geplanten Abflugdatum erfasst werden. Wenn Sie aufgrund anhaltender Symptome auch 10 Tage nach einem positiven Ergebnis Ihre Reise nicht antreten können, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen, das die vorstehenden Bedingungen erfüllt.
c. 4) Die Rückerstattung gilt nicht für Passagiere in Quarantäne ohne ein bestätigtes positives Testergebnis, das gemäß den vorstehenden Bedingungen c.1), c.2) und c.3) dokumentiert wurde.
2.2 Die vorstehend genannten Umstände müssen derart sein, dass die Stornierung einer bereits getätigten Reisebuchung unvermeidbar ist.
3. Gültigkeitsbedingungen
3.1 Es gelten folgende Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch:
a) Der Stornoschutz muss erworben worden sein.
b) Sie haben zum oder vor dem Zeitpunkt der Bezahlung der Gebühr für den Stornoschutz keine Kenntnis von dem Schaden, Verlust oder Unvermögen, durch den/das ein Erstattungsanspruch besteht, und haben keinen Verdacht auf einen solchen drohenden Schaden oder Verlust oder ein solches drohendes Unvermögen.
4. Ausgeschlossene Risiken
4.1 Ein Erstattungsanspruch besteht in den folgenden Fällen von Schaden, Verlust oder Unvermögen nicht:
a) Unvermögen aufgrund von absichtlich selbst zugefügten Verletzungen.
b) Unvermögen aufgrund einer Krankheit, die möglicherweise in Zusammenhang mit der Einnahme von Alkohol oder Drogen steht. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden, mit der Ausnahme von Medikamenten für eine medizinische Behandlung, die aufgrund der Einnahme von Suchtmitteln und illegalen Drogen erforderlich ist.
c) Unvermögen, Verlust oder Schaden als direktes oder indirektes Ergebnis von Kernreaktionen, ionisierender Strahlung, Kontamination mit radioaktiven Substanzen, Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen oder als Ergebnis von Krieg, militärischen Invasionen, zivilen Unruhen, Aufständen, Ausschreitungen oder ähnlichen Umständen. Das Gleiche gilt für Unvermögen, Verlust oder Schaden, das bzw. der direkt oder indirekt aufgrund von Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Überschwemmungen, Lawinen oder anderen Naturkatastrophen verursacht wurde.
d) Schaden oder Verlust aufgrund von Stornierung oder Verspätung eines geplanten Transportmittels.
e) Unvermögen, Verlust oder Schaden aufgrund von Erkrankungen, unter denen Sie vor dem oder zum Zeitpunkt der Bezahlung der Gebühr für den Stornoschutz gelitten haben, oder aufgrund der dafür erforderlichen medizinischen Behandlung: siehe Abschnitt 3.1.b oben.
e. 1) Falls Sie betrügerische oder unwahre Angaben machen oder Ereignisse oder Umstände verschweigen, die für die Rückerstattungspflicht von Icelandair relevant sind, verfällt Ihr Anspruch auf jegliche Rückerstattung im Rahmen des von Ihnen erworbenen Stornoschutzes.
5. Verfahren bei Forderungen – Kostenerstattung
5.1. Im Verlustfall müssen Sie eine Forderung sofort übermitteln und ein medizinisches Attest gemäß Absatz 1.3 oben mit einer offiziellen Bestätigung der Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung oder einem Polizeibericht mit Einzelheiten zum Sachschaden oder zur Beschädigung Ihres Zuhauses oder Ihres Privatunternehmens sowie der Quittung für das Flugticket vorlegen.
5.2 Die Kostenerstattung erfolgt innerhalb von 45 Tagen nach Eingang eines vollständigen und hinreichenden Nachweises der Rückerstattungspflicht von Icelandair in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen und ab dem Zeitpunkt, zu dem der Rückerstattungsbetrag festgestellt werden kann. Die Bereitstellung von Attesten und anderen Unterlagen zum Nachweis Ihres Verlustfalls, die Icelandair möglicherweise benötigt, um beurteilen zu können, ob es zur Rückerstattung verpflichtet ist, erfolgt auf Ihre Kosten.
5.3 Falls Sie für den selben Verlustfall auch Anspruch auf Entschädigung durch eine Versicherung oder eine andere Entschädigung haben, zahlt Icelandair nur seinen Anteil an einer etwaigen Entschädigung.
6. Betrug – falsche Angaben
Falls Sie betrügerische oder unwahre Angaben machen oder Ereignisse oder Umstände verschweigen, die für die Rückerstattungspflicht von Icelandair relevant sind, verfällt Ihr Anspruch auf jegliche Rückerstattung im Rahmen des von Ihnen erworbenen Stornoschutzes.
7. Anschrift und registrierter Sitz
Anschrift und registrierter Sitz: Die Adresse und der registrierte Sitz von Icelandair ist Reyjavik Airport, 102 Reykjavik, Island. Das zuständige Gericht für alle Streitfälle in Verbindung mit der Rückerstattung von Kosten gemäß diesen Geschäftsbedingungen ist das Bezirksgericht in Reykjavik.